Info-Ressourcen
Die REACh-Verordnung und ihr Auswirkung auf die Galvano- und Oberflächentechnik
Nachfolgen sind Informationsquellen zur REACh-Verordnung aufgeführt. Diese Zusammenstellung wird laufend erweitert und aktualisiert. Gerne nehmen wir auch Ihre Vorschläge in dieser Zusammenstellung auf.
- Netzwerk REACH@Baden-Württemberg
Die Europäische Union hat mit der REACh-Verordnung das europäische Chemikalienrecht neu geordnet. REACH betrifft nicht nur Hersteller und Importeure von Chemikalien. Alle Akteure der Lieferkette, vom Hersteller, Weiterverarbeiter, Händler bis zum Verwender von Chemikalien, müssen sich mit der REACh-Verordnung auseinandersetzen, um Alt- und Neustoffe weiter auf dem Markt anbieten oder verwenden zu können.
Mit dem Netzwerk REACH@Baden-Württemberg will das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit seinen Kooperationspartnern kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von REACh unterstützen. Das Netzwerk unterstützt durch Informationsveranstaltungen, Beratungsleistungen und ein auf kleine und mittlere Unternehmen abgestimmtes Internetangebot.
Kooperationspartner
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)
- Landesverband der chemischen Industrie Baden-Württemberg (VCI)
- Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (IHK)
- Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. (BWHT)
- Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V. (LVI)
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
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REACH-IT und IUCLID - neue Versionen bei der ECHA (16.04.2014)
- Neues von der ECHA: Stoffbewertungen und Tools zur Dossiererstellung (09.04.2014)
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist eine Behörde der EU, die die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie gewährleistet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union.
Die ECHA ist die zentrale Schaltstelle von REACH. Sie besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. Sie nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen.
- Gesamtbericht zu REACh - BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.
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VERORDNUNG (EG) Nr. 340/2008 DER KOMMISSION vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - www.lubw.baden-wuerttemberg.de
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www.reach-helpdesk.info - Webseite des Projektes "REACH-Umsetzungshilfen" der Sonderforschungsgruppe InstitutionenanalyseDie Website dokumentiert die Ergebnisse von mehreren Forschungsvorhaben zu REACh.
- ZVO Zentralverband Oberflächentechnik e.V. - REACh
Informationen des Verandes